Die folgenden allgemeinen Vertragsbestimmungen sind Bestandteil eines jeden Kundenvertrages. Da jedoch die Verträge immer individuell aufgesetzt werden kommt Ihnen nicht die Bedeutung von AGBs zu, vermeidet jedoch Überraschungen bei der Vertragsverhandlung (nach Annahme eines Angebots).


 

Urheberrecht

  1. cognovís überträgt die zeitlich und räumlich unbeschränkten, auf Dritte übertragbaren Nutzungsrechte der Software einschließlich des Rechts am Quellcode auf den Auftraggeber.
  2. Ausgenommen hiervon sind Entwicklungen, welche auf Software beruhen, die auf einer Open-Source-Lizenz wie GPL (http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html) oder BSD Lizenz (http://www.opensource.org/licenses/bsd-license.php) basieren. Diese Entwicklungen stehen auf derselben Lizenz wie die Software auf der sie beruhen. Ein Übertragung der Rechte im Sinne von 1 kann von cognovís nicht geleistet werden. Beide Lizenzen erlauben jedoch die zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzung des Systems durch den Auftraggeber sowie das Recht zur Weitergabe unter der jeweiligen Lizenz.
  3. Eine Veröffentlichung des Sourcecodes und sämtlicher anderen Materialien muss innerhalb von drei Monaten geschehen und kann von jedem Vertragspartner vorgenommen werden.
    Ausgenommen von dieser Regelung sind Funktionen, die interne Geschäftsprozesse des Kunden abbilden und nicht auf bereits existierenden Komponenten aufsetzen. Eine Liste dieser Funktionen ist dem Anhang B zu entnehmen.
  4. cognovís darf den in Projekten mit dem Kunden erstellten Softwarecode ohne Einschränkungen oder Gegenleistungen auch in Projekten mit anderen Kunden verwenden.
  5. Dem Kunden ist bewusst, dass insbesondere im Zusammenhang mit Paketen von Funktionalitäten, welche von mehreren Mitgliedern der OpenACS-Community eingesetzt werden, ein reger Austausch (inklusive des Sourcecodes) stattfindet.
  6. Alle weiteren im Rahmen dieses Vertrages erstellten Materialien, wie z.B. die Dokumentation, fallen unter die Creative Commons Attribution License (http://creativecommons.org/licenses/by/1.0/).

Zusammenarbeit der Parteien

  1. cognovís wird jeden wirtschaftlich sinnvollen Versuch unternehmen, jederzeit eine ausgezeichnete Kommunikation mit dem Kunden aufrecht zu erhalten. Zusätzlich bemüht sich cognovís auf Nachfragen im Ticket-System innerhalb eines Werktages zu reagieren. Das Ticket-System bietet dem Kunden die Möglichkeit, während der Projektlaufzeit in der Projektmanagement-Plattform von cognovis Änderungswünsche und Anmerkungen zu hinterlegen und deren Status zu verfolgen.
  2. cognovís stellt dem Kunden Zugang zu einem Extranet zur Verfügung, wo neben den Ticket-Informationen auch die Möglichkeit zur Diskussion und Dateiablage gegeben ist. Ferner erhält der Kunde im Extranet Neuigkeiten rund um die Projektmanagement-Plattform, welche von cognovís gesammelt und aufbereitet werden.
  3. Der Kunde wird jeden wirtschaftlich sinnvollen Versuch unternehmen, jederzeit eine ausgezeichnete Kommunikation mit cognovís aufrecht zu erhalten. Zusätzlich bemüht sich der Kunde, auf Anrufe, Faxe, Emails und Meldungen im Ticket-System innerhalb eines Werktages zu reagieren.
  4. Der Kunde ernennt einen Mitarbeiter, welcher als Hauptansprechpartner von cognovís fungiert und insbesondere die Berechtigung hat, eine verbindliche Zustimmung zu geplanten Entwicklungen zu geben. Eine Änderung des Ansprechpartners ist cognovís 10 Werktage im Voraus mitzuteilen. Dies gilt auch für eine vorübergehende Änderung des Ansprechpartners, z.B. durch Urlaub, Krankheit oder sonstige längere Abwesenheiten.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeiten der cognovís bestmöglichst zu unterstützen. Insbesondere stellt der Kunde Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung, sollten diese von cognovís für die Erfüllung der Arbeit vor Ort beim Kunden benötigt werden. Er gewährt cognovís unmittelbar und mittels Secure Shell (SSH) Zugang zur Hard- und Software (per sudo/root).
  6. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines streitigen Verfahrens (Klage) eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchzuführen. Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen. Die Kosten dieses Verfahrens werden von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen.
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